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Erziehungshilfe, Betreuung & Trainings für Jugendliche und Familien

Unsere Leistungen im Überblick

Hilfe zur Erziehung - § 27 SGB VIII
Erziehungsbeistand, Betreuungshilfe - § 30 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe - § 31 SGB VIII
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung - § 35 SGB VIII
Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung - § 41 SGB VIII
Familienclearing und Aufstellung
AntiAggressivitäts-Training (AAT®)
CoolnessTraining (CT®)
Seminare zur Stärkung der elterlichen Erziehung
Einzel und Gruppenarbeit mit Gewalttätern

Einleitung

In der Entwicklung der Aufgabenbereiche der sozialpädagogischen Familienhilfe hat es seit Inkrafttreten SGB VIII verschiedene Veränderungen gegeben. Wichtig ist hierbei die Phase des „Clearing“, die als eine Klärungsphase vor die Entscheidung über die Art der Hilfe gestellt wird. Diese Klärungsphase wird insbesondere in Familien vorgeschaltet, wenn die sozialpädagogische Familienhilfe nicht mit letzter Sicherheit als notwendige und geeignete Hilfe erkannt wird.


Rechtsgrundlagen

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine der Hilfearten des Leistungskataloges der Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII), § 31 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe: „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und erfordert die Mitarbeit in der Familie.“ Entsprechend § 27 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII richten sich Art und Umfang der Hilfe nach dem erzieherischen Bedarf des Einzelfalles, dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.


Zielgruppe

Als Zielgruppe gelten für diese Hilfeform vor allem Familien, die sich in Krisen- und Belastungssituation befinden, mit deren Bewältigung sie alleine überfordert sind und bei denen andere Hilfen zur Erziehung nicht geeignet sind. Eine weitere Möglichkeit ist hierbei auch die Ergänzung durch die sozialpädagogische Familienhilfe bei anderen Hilfearten.

Der Schwerpunkt, den der Träger in seiner Arbeit mit den Familien setzt, liegt vor allem auf Familien mit einem hohen Gewaltpotenzial bei Eltern und/oder Kindern und auf Familien mit Schulverweigerern. Hier wird dieses Konfliktfeld innerhalb der Familie durch entsprechende Trainer aufgefangen und bearbeitet.

Die Einsatzfelder der sozialpädagogischen Familienhilfe liegen in Kernfamilien, Stieffamilien, Ein-Eltern- und Pflegefamilien.


Ziele des Einsatzes der sozialpädagogischen Familienhilfe

Die formulierten Ziele unserer Arbeit in der sozialpädagogischen Familienhilfe sind vor allem die Unterstützung der Familien, damit diese in ihren Ressourcen gestärkt wird und sich durch Weiterentwicklung weiter stabilisiert. Die einzelnen Familienmitglieder sollen zu einer eigenständigen Lebensbewältigung finden, die sie zur konstruktiven Selbsthilfe befähigen. Die Familie als System soll dadurch auch ihr Potenzial zur Problemlösung stärken und die Beziehungen untereinander klären und ggf. stabilisieren. Da der Schwerpunkt auf Familien mit Gewaltproblematiken liegt, soll hier mit Methoden des Anti-Aggressivitäts-Training (AAT®) und Coolness Training (CT®) gearbeitet werden.

Die eingesetzte Methode des AAT®/CT® soll die Demokratie und die Förderung der Selbstverantwortung der Teilnehmer in den Fokus nehmen. Wichtig ist hierbei, dass eine Missachtung oder Störung sozial-kommunikativer Familienbezüge oder Verletzungen individueller Freiheitsrechte oder der Unversehrtheit anderer Personen nicht akzeptiert wird.

Wichtige Ziele sind daher in Familien mit Gewaltproblematiken

  • Erkennen und Bearbeiten von Eskalationsprozessen, Hinterfragen „Zwingender Notwendigkeiten“
  • Übernahme von Verantwortung für Taten durch Infragestellen der Gewaltrechtfertigungsstrategien
  • Vermittlung der pro sozialen These: Friedfertigkeit ist Ausdruck von Souveränität
  • Aufbau von Betroffenheit und Opferempathie
  • Förderung und Weiterentwicklung von moralischem Bewusstsein
  • Vermittlung von Handlungsalternativen
  • Täterarbeit ist Opferschutz

Sowohl in diesem Bereich, als auch bei Familien mit Schulverweigerern soll es darum gehen, dass die Erziehungskompetenz der Eltern gefördert und gestärkt wird und dass die Eltern dadurch die entsprechenden Ressourcen wiederentdecken können die für die Erziehungsarbeit mit ihrem Kind genutzt werden können, also als Eltern wieder handlungsfähig zu werden.

Durch die Stärkung der Familien bzw. der Erziehungskompetenz der Eltern soll eine Unterbringung der Kinder außerhalb der Familie vermieden werden, die Zeit der Unterbringungszeiträume verkürzt und die Rückführung in die Herkunftsfamilie vorbereitet werden.

Neben der Wiederentdeckung und der Stärkung der Ressourcen sollen die Familien Strukturen entwickeln, damit der Alltag bewältigt werden kann. Dazu gehören die Fähigkeiten zur Haushaltsführung weiterzuentwickeln, die Stabilisierung der ökonomischen Situation und die Unterstützung des regelmäßigen Tagesablaufs, die gleichzeitig auch eine Entlastung des Familiensystems darstellen.


Sozialpädagogische Dienstleistungen

Die Leistungserbringung umfasst folgende sozialpädagogischen Dienstleistungen:

  • Alltagspraktische Hilfen und Unterstützung (z.B. den Umgang mit Finanzen, Haushaltsführung, Gesundheitspflege, Bildung und Ausbildung)
  • Einübung alternativer Verhaltensweisen
  • Unterstützung und Begleitung zur Entwicklung von konstruktiven Freizeitaktivitäten
  • Unterstützung und Begleitung zur Wahrnehmung von Gruppenangeboten
  • Die Leistung wird in der Regel in aufsuchender Form (in eigenem Wohnraum der jungen Menschen bzw. ihrer Familien) erbracht und soll nachhaltig positive Entwicklungen bewirken: Isolationstendenzen werden aufgefangen und bestehende Isolationen abgebaut.
  • Entwicklung von Tagesstrukturen
  • Unterstützung im Umgang mit Konflikten in der Herkunftsfamilie oder mit Freunden durch Erarbeitung alternativer Bewältigungsstrategien
  • Die Pädagogen fungieren als Vorbilder für den jungen Menschen
  • Die Entstehung informeller Unterstützungsstrukturen und sozialer Netzwerke wird aktiv gefördert, die Ressourcen des Sozialraumes werden für die jungen Menschen nutzbar gemacht.
  • Die Familienmitglieder werden als Akteure ihrer Entwicklung gesehen und aktiv in ihrer Kooperationsfähigkeit unterstützt


Inhalte der sozialpädagogischen Familienhilfe

Die sozialpädagogische Familienhilfe ist auf die Bereitschaft der Familie zur Mitwirkung und zur Veränderung angewiesen. Daher ist die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme dieser Leistung die Grundlage der vertrauensvollen und angstfreien Zusammenarbeit mit der Fachkraft der sozialpädagogischen Familienhilfe. Es gilt daher zu prüfen, ob die Familie mit der engen Betreuung durch die Fachkraft umgehen kann, ob in der Familie die initiierte Veränderung gewünscht ist und ob die Verbindlichkeit in den getroffenen Absprachen eingehalten wird.


Angebote während des Einsatzes der sozialpädagogischen Familienhilfe

Bei den Angeboten steht die Familie mit ihrem individuellen Bedarf immer im Mittelpunkt. Zur Wahl der richtigen Angebote geht es in einer Standortklärung um die aktuelle Situation der Familie und der gemeinsame Blick auf aktuelle und manifestierte Problemlagen, aber auch die bisher entwickelten Ressourcen. Die Familien sollen, durch die Fachkraft begleitet praktische Alltagshilfen entwickeln. Hierzu gehören beispielsweise Einüben von gegenseitigem Zuhören, eigene Kommunikationsformen trainieren, anderen positive Rückmeldung geben etc. Gemeinsam sollen die Ideen der Familie gesammelt und schrittweise umgesetzt werden. Auch hierbei sollen die Ressourcen der einzelnen Familienmitglieder in den Mittelpunkt gestellt werden. Die Familie soll erste Schritte zur Selbsthilfe einüben und auch die verschiedenen Bedürfnisse und Ziele des einzelnen zulassen, prüfen und gemeinsam deren Umsetzung überprüfen.

Die Aufzählung der folgenden Angebote während des Einsatzes ist nicht als abschließend anzusehen. Es wird immer wieder im Einzelfall darüber entschieden, welche Unterstützung in der jeweiligen Familie angemessen und hilfreich ist und welche daher sinnvoll ist.

  • Gruppenarbeit mit Familien

Die Familie soll durch die Gruppenarbeit in den jeweiligen Regionen in den vorhandenen Sozialraum integriert und ihre Angst vor der Teilnahme an Gruppenaktivitäten reduziert werden.Durch die Teilnahme an einer Gruppensituation erfährt die Familie, oder einzelne Familienmitglieder, die Stärken von Gruppen kennen und erleben sich in ihrer eigenen Gruppenfähigkeit. Eigene Bedürfnisse können artikuliert werden und es besteht die Möglichkeit, dass Konflikte in der Gruppen angemessen angesprochen und ausgetragen werden können.

  • AAT® in Familien mit Gewaltproblemen

Die Familien sollen im Rahmen des AAT® bei der Entwicklung zu einer Alternative der Lösung ihrer Gewaltprobleme in der Familie begleitet werden. Dieser Prozess wird durch zertifizierte AAT®-Trainer initiiert und begleitet, die als sozialpädagogische Familienhelfer in der Familie hineingehen. Die einzelnen Familienmitglieder sollen hierbei das eigene Verhalten hinterfragen und Handlungsalternativen erlernen. Es geht auch um die Weiterentwicklung des moralischen Bewusstseins und die Übernahme von Verantwortung für das gewalttätige Handeln durch das Infragestellen der Rechtfertigungsstrategien.

  • Timeoutmaßnahmen für die Kinder und Jugendlichen

In Familien, in denen die Strukturen im Laufe der Entwicklung zu sehr verhärtet sind, ist oft eine Timeout-Maßnahme des Jugendlichen eine Option. Der Jugendliche verlässt die Familie für einen festgelegten und zeitlich übersichtlichen
Zeitraum (4, 8 oder 12 Wochen) die Familie und lebt in einer Projektstelle, in der intensiv mit dem Jugendlichen gearbeitet wird. Zur sehr kurzfristigen Inanspruchnahme einer Timeout-Maßnahme besteht die Zusammenarbeit mit „Aqua Canine“ in La Palma. Der Jugendliche lebt hier in Kleingruppen mit den Betreuern (AAT®/CT® Trainer, Tauchlehrer, Psychologische Berater) in Kleingruppen zusammen. Die Jugendlichen sollen sich mit ihren eigenen Stärken und Schwächen auseinandersetzten und lernen, sich selbst zu akzeptieren. Die Trainer werden sie hierbei unterstützen, indem sie ihr Selbstwertgefühl und ihre Konfliktfähigkeit stärken. Sie lernen mit Kritik umzugehen, sich abzugrenzen, Provokationen auszuhalten und somit ihre Frustrationstoleranz zu erhöhen. Im Mittelpunkt stehen hier, neben pädagogischen Theorieeinheiten, die Arbeit mit Tieren (Hunden), ein Tauchtraining und regelmäßige Wanderungen.


ABLAUF DES HILFEPLANVERFAHRENS

Im Hilfeplanverfahren werden die Ziele der Maßnahme, der Zeitpunkt des Beginns und die Anzahl der wöchentlichen Fachleistungsstunden festgelegt.

  1. Kennenlernphase: Die ersten ein bis drei Monate der Maßnahme werden genutzt, um eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung aufzubauen und um zu überprüfen, ob die gewählte Hilfe geeignet ist, um die gewünschten Veränderungen zu erreichen.
  2. Arbeitsphase: Die Arbeitsphase sollte maximal ein bis zwei Jahre andauern. Sie gliedert sich in halbjährliche Arbeitsabschnitte, nach denen die Ziele in einem erneuten Hilfeplangespräch überprüft und weitere Ziele festgelegt werden könnn. Anhand der vereinbarten Arbeitsaufträge werden in kleinen, konkreten Handlungsschritten die festgelegten Verhaltensveränderungen herbeigeführt und die Adressaten zunehmend befähigt, bestimmte Situationen selbständig zu lösen.
  3. Ablösungsphase: Die Ablösungsphase dauert maximal drei Monate, wobei der festgelegte Betreuungsumfang schrittweise reduziert wird, so dass die Selbständigkeit der Adressaten verstärkt eingefordert wird. Die Maßnahme endet mit einem Abschluss- und Reflexionsgespräch, in dem die Erfolge gemeinsam bewertet werden.


Abgrenzung der sozialpädagogischen Familienhilfe zu anderen Arten der Hilfe zur Erziehung

Die sozialpädagogische Familienhilfe wendet sich an die Eltern und bezieht in Absprache mit ihnen die Kinder und ggf. das nähere soziale Umfeld der Familie mit ein. Von anderen ambulanten Hilfearten unterscheidet sie sich im Wesentlichen durch die Fokussierung ihrer Angebote auf das Gesamtsystem Familie.

Sofern Leistungen nach § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) oder nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform) für ein oder mehrere Kinder einer Familie erbracht werden und sozialpädagogische Familienhilfe der Vorbereitung oder der Begleitung der Rückführung dieser Kinder durch Unterstützung und Stabilisierung der Herkunftsfamilien dienen soll, konturiert der jeweilige Hilfeplan und dessen Fortschreibungen die Abgrenzung des fachlichen Handelns.

Als längerfristig angelegte und prozessorientierte Leistung ist die sozialpädagogische Familienhilfe über die Hilfe zur Erziehung hinaus abzugrenzen von Leistungen nach § 20 SGB VIII (Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen.


Personal

Das Fachpersonal ist interdisziplinär und besteht aus Erziehern, Sozialarbeitern sowie AAT® / CT® Trainer, die über eine entsprechende Fachausbildung und langjährige Berufserfahrung in der Jugendhilfe verfügen. Die einzelnen Mitarbeiter werden in verschiedenen Fortbildungen immer wieder zu verschiedenen Themen- und Problemlagen inhouse und extern fortgebildet, um die Fachlichkeit zu gewährleisten.